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   LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2007 - L 3 KA 49/04   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2007 - L 3 KA 49/04 (https://dejure.org/2007,117717)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26.09.2007 - L 3 KA 49/04 (https://dejure.org/2007,117717)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26. September 2007 - L 3 KA 49/04 (https://dejure.org/2007,117717)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.12.2004 - L 3 KA 502/02

    Berücksichtigung bedarfsabhängiger Zusatzbudgets bei der Bemessung des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2007 - L 3 KA 49/04
    Für eine Erweiterung des Praxisbudgets gilt nach der ständigen Rechtssprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteile vom 01. Dezember 2004 - L 3 KA 502/02 und vom 27. Juli 2005 - L 3 KA 48/04) im Grundsatz nichts anderes.

    Bei dessen Bewertung ist jedoch zu berücksichtigen, dass grundsätzlich die typisierte Einstufung des Leistungsverhaltens zu respektieren ist, die sich aus Anlage 4 Abs. 3 zu Teil B der Allgemeinen Bestimmungen des hier anwendbaren EBM-Ä ergibt, wenn die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung - wie hier die Beklagte - von der dort vorgesehen Möglichkeit Gebrauch macht, die budgetberechtigten Ärzte in Untergruppen mit unter- und überdurchschnittlichem Fallwert zu unterteilen (vgl. bereits Senatsurteil vom 01. Dezember 2004 - L 3 KA 502/02).

  • BSG, 05.11.2003 - B 6 KA 55/02 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Kürzung von Honoraren die Bestandteil des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2007 - L 3 KA 49/04
    Dieser Gesichtspunkt hat in vergleichbarer Weise für die EBM-Ziffer 60 zu gelten, weil die dort geregelte Erhebung des Ganzkörperstatus eine ebenfalls für Allgemeinärzte typische Leistung ist (vgl. BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 4).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2007 - L 3 KA 366/03
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2007 - L 3 KA 49/04
    Nur hierfür kommt eine Stattgabe des klägerischen Antrags aber nicht in Betracht, weil die Abrechnungsergebnisse eines singulären Quartals nicht für eine Budgeterweiterung ausreichen (vgl. Senatsurteil vom 23. Mai 2007 - L 3 KA 366/03).
  • BSG, 22.03.2006 - B 6 KA 80/04 R

    Vertragsärztliche Versorgung - keine Erweiterung des Praxisbudgets für einen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2007 - L 3 KA 49/04
    Dies entspricht der ständigen BSG-Rechtsprechung (SozR 3-2500 § 87 Nr. 26 für das Teilbudget Gesprächsleistungen; SozR 4-2500 § 87 Nr. 12 für das Praxisbudget), wobei das BSG in der letztgenannten Entscheidung ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass Allgemeinärzte unter der Geltung der Praxisbudgets einen besonderen Versorgungsbedarf nicht darauf stützen können, dass intensive Beratungs- und Gesprächsleistungen erforderlich seien.
  • BSG, 08.03.2000 - B 6 KA 7/99 R

    Praxisbudgets der Kassenärztlichen Vereinigung, Gestaltungsfreiheit bei der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2007 - L 3 KA 49/04
    Dieses Vorschriften stehen mit höherrangigem Recht in Übereinstimmung, wie das BSG wiederholt entschieden hat (SozR 3-2500 § 87 Nr. 23, Nr. 30 und Nr. 34).
  • BSG, 16.05.2001 - B 6 KA 53/00 R

    Vertragsarzt - Voraussetzungen für die Erweiterung eines qualifikationsabhängigen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2007 - L 3 KA 49/04
    Für die Erweiterung eines Zusatzbudgets hat das BSG (SozR 3-2500 § 87 Nr. 31) entschieden, dass der in Ziffer 4.3 genannte besondere Versorgungsbedarf vorliegt, wenn die einzelne Praxis eine von der Typik der Arztgruppe nachhaltig abweichende Praxisausrichtung, einen besonderen Behandlungsschwerpunkt bzw. eine Konzentration auf die Erbringung von Leistungen aus einem Teilbereich des Fachgebietes aufweist, für das der Arzt zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen ist.
  • BSG, 06.09.2000 - B 6 KA 40/99 R

    Orthopäde - Vertragsärztliche Versorgung - Kassenärztliche Versorgung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2007 - L 3 KA 49/04
    Dies entspricht der ständigen BSG-Rechtsprechung (SozR 3-2500 § 87 Nr. 26 für das Teilbudget Gesprächsleistungen; SozR 4-2500 § 87 Nr. 12 für das Praxisbudget), wobei das BSG in der letztgenannten Entscheidung ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass Allgemeinärzte unter der Geltung der Praxisbudgets einen besonderen Versorgungsbedarf nicht darauf stützen können, dass intensive Beratungs- und Gesprächsleistungen erforderlich seien.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.03.2006 - L 3 KA 92/03

    Erweiterung des einem Facharzt für Anästhesiologie zuerkannten Praxisbudgets;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2007 - L 3 KA 49/04
    Der Senat hat allerdings schon entschieden (Urteil vom 1. März 2006 - L 3 KA 92/03), dass in Hinblick auf den unter Nr. 4 angeführten Begriff "insbesondere" denkbar ist, dass eine Budgeterweiterung auch für solche Ärzte in Betracht kommt, die in ihrer Praxis chronisch schmerzkranke Patienten den Vorgaben der Schmerztherapie-Vereinbarung entsprechend behandeln, ohne über eine formale Genehmigung hierzu zu verfügen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2005 - L 3 KA 48/04
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2007 - L 3 KA 49/04
    Für eine Erweiterung des Praxisbudgets gilt nach der ständigen Rechtssprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteile vom 01. Dezember 2004 - L 3 KA 502/02 und vom 27. Juli 2005 - L 3 KA 48/04) im Grundsatz nichts anderes.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.08.2009 - L 3 KA 50/07
    Dieser Gesichtspunkt hat ebenso für die hier maßgebliche EBM-Ziffer 60 zu gelten (Senatsurteil vom 26. September 2007 - L 3 KA 49/04).

    Sinngemäß hat der Senat deshalb die Anwendung der Nr. 4.3 z.B. in einem Fall verneint, in dem in der Sache gerügt worden war, dass der mit Schmerzanamnesen verbundene besondere Zeitaufwand in den vorhandenen EBM-Ziffern nicht ausreichend erfasst worden war (Senatsurteil vom 26. September 2007 - L 3 KA 49/04).

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